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      Eine polizeiliche Vorladung ist in der Regel nur eine Einladung, die 
		man nicht akzeptieren muss. Im folgenden ein Beispiel, wie man diese 
		"Einladung" absagen kann. | 
   
  
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      Kriminell kann es werden, wenn die Polizei sogar 
		auf eine solche Vorladung verzichtet, und die Betroffenen 
		unangekündigt mit 2 Personen aufsucht. Bei diesem "plötzlichen Überfall" 
		kann es sein, dass die zwei Polizisten es vermeiden, vorher über die 
		Rechte des Beschuldigten aufzuklären. Bei einer späteren Beschwerde kann 
		dies nicht bewiesen werden, weil 2 Personen gegen eine Person 
		rechtswidrig gehandelt haben. So geschehen im Zusammenhang mit dem 
		Polizeirevier Weil am Rhein. Die dazu 
		anschließende Dienstaufsichtsbeschwerde wurde "natürlich" 
		von der Führungsebene und von der Staatsanwaltschaft Lörrach 
		zurückgewiesen. Wer also genügend Mut hat, wird trotzdem dieses 
		rechtswidrige Verhalten als Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, auch 
		wenn die Chancen gering sind. Die Polizei, und vor allem das 
		Polizeirevier Weil am Rhein, gibt keine Fehler zu. Dazu hat die Polizei, 
		und vor allem das Polizeirevier Weil am Rhein, die bedingungslose 
		Unterstützung der Staatsanwaltschaft und von einem 
		Richter des Amtsgerichts Lörrach. 
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      Hier ein Beispiel von mir,  
		wie man sich gegen eine solche polizeiliche Vorladung wehren kann. | 
   
  
    
      Gertrud Moser, ...... 79589 Binzen, Tel.  ..................,  
		Email: ............ 
 Polizeirevier Weil am Rhein 
		Basler Straße 7  
		 
		79576 Weil am Rhein  
		(Datum............). 
		Az ST/1..................... 
		Ihre Vorladung zum Verhör vom ........201...., Eingang am ......201.. 
		Termin: Montag, .................. 10 Uhr 
		 
		 
		Sehr geehrter Herr .(Verfasser der Vorladung)........ 
		sehr geehrte Damen und Herren,  
		   | 
   
  
    | 
      1. | 
    
      Zu dem genannten Termin werde ich nicht erscheinen,  
		d.h. ich sage diesen Termin ab. 
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    | 
      2. | 
    
      Ich weise erneut darauf hin,  
		dass mein umfangreicher, ungerechter Rechtsfall durch  
		einen Polizeibericht 2009 von Ihnen mit drastischen Falschaussagen der
		
		
		Nachbarin-X entstanden ist. 
		Zu diesem Bericht haben Sie nichts zu meinen Gunsten ermittelt und 
		Beweise zu meinen Gunsten abgelehnt. 
		 
		Die beteiligten Personen bei der Polizei sind daher verantwortlich 
		für meinen langjährigen, ungerechten Rechtsfall! 
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    | 
      3. | 
    
      Am 27.08.2013 habe ich ein ähnliches Schreiben von Ihnen bekommen  
		(Az ST/1475154/2013 Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung).Auch damals 
		kam Ihr Schreiben morgens mit Arriva-Zustellung an. 
		Ich war geschockt, weil ich wusste, dass ich keine Bedrohung begangen 
		habe. 
		Daher setzte ich mich sofort per Email mit einer 
		Strafverteidiger-Kanzlei in Verbindung. Bald darauf rief mich eine 
		Strafverteidigerin telefonisch zurück. 
		Ich erfuhr, dass ich den Termin bei Ihnen gar nicht wahrnehmen muss. Ich 
		beauftragte Sie mit meiner Vertretung. Bei einem baldigen Gespräch 
		informierte ich sie, dass ich sicher keine Bedrohung begangen habe. Dann 
		informierte sie mich über Ihr Honorar, was ich aus Unkenntnis 
		akzeptierte (1.840,68 €). 
		Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Informationen über die Inhalte 
		dieses Strafverfahrens. Die Anwältin beantragte Akteneinsicht. 
		Als sie die Akten nach längerer Zeit in ihre Kanzlei bekam, schrieb sie 
		am gleichen Tag sofort einen kurzen Brief, dass der Tatbestand der 
		Bedrohung nicht erfüllt sei. Sie hat keine Rücksprache mit mir gehalten. 
		Dann wurde das Strafverfahren eingestellt. 
		Als ich dann die Kopien der Akte bekam, entdeckte ich wieder neue 
		Falschaussagen von 
		
		Nachbarin-X. 
		Die Anwältin stellte von sich aus ihre Vertretung ein. Auf meine 
		Enttäuschung über ihr Verhalten gab es keine Antwort. 
		Um mich gegen die Falschaussagen der 
		
		Nachbarin-X zu wehren, habe ich 
		nach einem neuen, weit entfernten Anwalt gesucht. (Rechtsanwalt Dr. Dr. 
		Anwalt 7, Baden-Baden). Er hat mich über längere Zeit hingehalten und 
		dann hintergangen. Ich habe umsonst an Ihn viel Geld bezahlt. 
		Dokumentiert ist dies als 
		
		Anwalt 7 auf meiner Homepage. 
		 
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    | 
      4. | 
    
      Mein äußerst ungerechter Rechtsfall dokumentiert, dass mich viele Anwälte 
		nicht ordnungsgemäß vertreten haben und ich so hohe Gerichts- und 
		Anwaltskosten hatte. Daher beantrage ich unverzügliche 
		Akteneinsicht beim Amtsgericht Lörrach oder der Staatsanwaltschaft, weil 
		ich mich im Moment selbst vertrete. Aufgrund der Akteneinsicht 
		entscheide ich dann, ob ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehme. 
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    | 
      5. | 
    
      Normalerweise schützt die Kriminalpolizei vor Schäden, z.B. durch 
		umfangreiche Beratung per Broschüren, Online und in den Medien. Auf 
		meiner Homepage ist ausführliche dokumentiert, welche rechtlichen, 
		finanziellen und psychischen Schäden ich durch diesen ungerechten 
		Rechtsfall erlitten haben und ein Ende ist immer noch nicht in Sicht. 
		Daher bin ich zu Recht äußerst verärgert über das Verhalten der Polizei 
		seit 2009. 
		Auch Ihr Revier jammert in den Medien über berufliche Belastungen.  
		Früher vor 2009 hatte ich natürlich größtes Verständnis dafür. 
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      6. | 
    
      Es ist ein Armutszeugnis für die Polizei, wenn Rechtsanwälte davor 
		warnen, einer Vorladung der Polizei zu folgen. 
		 Eines von vielen Beispielen:  
		Quelle:  
		
		https://www.anwalt.de/rechtstipps/umgang-mit-einer-polizeilichen-vorladung_108490.html 
		Langes Zitat daraus, 
		................................................. 
		hier nur ein kleiner Teil. 
		Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Hennig:
		 
		„Einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung müssen – und 
		sollten – Sie niemals Folge leisten.“ 
		................................................. 
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      G. Moser  (Unterschrift) | 
   
 
   
   
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