| Staatsanwält/innen dürfen Bürger/innen zu Unrecht in Strafverfahren 
		bringen, obwohl die Akten eindeutig belegen, dass eine Straftat nicht vorliegt.
 Wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden und beantragen, dass die 
		Strafanzeige mangels Tatbestand eingestellt wird, fallen Anwaltskosten 
		und enorme psychische Belastungen an, die nicht vom Staat ersetzt bzw. 
		mit einem Entschuldigungsschreiben gemindert werden.
 Beispiel: 
		Einleitung eines Strafverfahrens wegen Bedrohung durch Nachbarin-X.Dokumentation auf meiner Fall-Homepage:
 http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/staatsanwalt.htm  
		und
 http://www.gerichtlichesbetreuungsverfahren.de/strafverfahren2013.htm
 Offensichtlich zu Unrecht eingeleitete 
		Strafverfahren sind für mich Straftaten der verantwortlichen Staatsanwält/innen.Dafür werden sie in unserem "Rechtsstaat" nicht zur Verantwortung 
		gezogen.
 Unterlassene Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft können zu ungerechten 
		Urteilen in Strafverfahren oder anderen Gerichtsverfahren führen.Für die Betroffenen bedeutet dies hohe Gerichts- und Anwaltskosten,
 die die Schäden beispielsweise von Ladendiebstählen weit übersteigen 
		können.
 Offensichtlich zu Unrecht unterlassene 
		Strafverfahren sind für mich Straftaten der verantwortlichen Staatsanwält/innen.Dafür werden sie in unserem "Rechtsstaat" nicht zur Verantwortung 
		gezogen.
 Mehrfach überführte Ladendieb/innen können ins Gefängnis 
		kommen, auch wenn der Geldschaden weiter unter den Beträgen liegt, die 
		unschuldige Bürger/innen für Anwalts- und Gerichtskosten aufbringen 
		müssen.
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